Herrenlose Einkaufswagen stehen immer wieder an Straßen oder in Grünanlagen – auch in Harburg, z. B. an der Bremer Straße im Umfeld des penny-Marktes.
Die Mitnahme eines Einkaufswagens als rollende Einkaufstasche vom Geschäft (Discounter, Getränkemarkt, Baumarkt usw.) bis vor die heimische Haustür ist zwar kein Diebstahl, aber eine Unterschlagung. Denn der Wagen ist weiterhin Eigentum der Filiale bzw. des Konzerns.
Verwaiste Einkaufswagen - Ärgernis auf wessen Kosten?