Im Rahmen der Kommissionsberatungen bei der Bürgerschaftspräsidentin über die zukünftige Durchführung von Bezirksversammlungs- und Ausschusssitzungen ist klargestellt worden, dass die Bezirksversammlungen nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich als vollständige Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden müssen. Dabei besteht auch nicht die Möglichkeit, aus Gründen des Arbeitsschutzes wegen zu kleiner Räumlichkeiten auf einvernehmliche Pairing-Sitzungen auszuweichen. Vielmehr hat die Bezirksverwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Bezirksversammlung ihre Sitzungen ohne Einschränkungen in geeigneten Räumlichkeiten durchführen kann.
Bezirksversammlungssitzungen zukünftig ausschließlich als Präsenzveranstaltung