Auf den Antrag 21-1258 bzgl. Verhandlungen zwecks Schaffung eines Radschnellweges von Neugraben nach Buxtehude parallel zur Bahnlinie hat die Behörde für Verkehr- und Mobilitätswende mitgeteilt, dass die Planung und Realisierung des bahnparallelen Radschnellwegs von Buxtehude bis zur Landesgrenze in der Zuständigkeit der Landkreise Harburg und Stade liegt. Soweit Hamburg betroffen ist bzgl. des Abschnittes zwischen Landesgrenze und Neugraben bis Geutensweg, sei eine kurzfristige Umsetzung leider aufgrund der vorliegenden Komplexität nicht möglich. Insbesondere ist eine Sicherung der erforderlichen Flächen notwendig.
Geplanter Radschnellweg Neugraben-Buxtehude