Wegen der augenblicklichen Belastungssituation der Bevölkerung durch Coronavirus hat die Bezirksversammlung vorübergehend davon Abstand genommen, Präsenzsitzungen durchzuführen.
Diese Lösung entspricht allerdings nicht den Intentionen des Bezirksverwaltungsgesetzes und der Einrichtung von Bezirksversammlungen, die von der Bevölkerung gewählt werden und deren Interessen wahrzunehmen und die Verwaltung zu kontrollieren haben.
Nach der Rechtsprechung, auch des Bundesverfassungsgerichts, ist die Bezirksversammlung nicht bloß Verwaltungsausschuss, sondern sie hat praktisch parlamentarische Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört dann aber auch die echte parlamentarische Diskussion, die im Rahmen von digitalen Sitzungen in der Regel nicht möglich ist.
Insoweit hat der Vorsitzende der Bezirksversammlung mit seinem Schreiben an die Fraktionen vom 17.02.2021 auch zum Ausdruck gebracht, dass beispielsweise Bewilligungsentscheidungen „hoffentlich bald wieder in öffentlicher Sitzung der Bezirksversammlung“ stattfinden können.
In diesem Sinne hat die Bezirksversammlung Altona mit Mehrheit der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und LINKE beschlossen, zukünftig in der Barclaycard-Arena unter Berücksichtigung der Schutzkonzepte zu tagen. Die Fachbehörde hat der Bezirksamtsleiterin auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen diese Beschlussfassung keine Bedenken bestehen und darüber hinaus auch finanzielle Mittel für die Anmietung größerer geeigneter Räume zur Verfügung stünden.
Baldige Wiedereinführung von Präsenzsitzungen der Bezirksversammlung Harburg