(Symbolfoto: Bernhard Kuehholzer auf Pixabay)

Wir haben bei der Umweltbehörde unter anderem nachgefragt, wie viele bebaute Grundstücke im Bezirk betroffen sind und wieviele sich in Wasserschutzgebieten befinden, für die verkürzte Fristen gelten.
Die genaue Anzahl kann die Behörde in ihrer Antwort nicht nennen, jedoch befinden sich im Wasserschutzgebiet „Süderelbmarsch/Harburger Berge“ ca. 6000 bebaute Grundstücke. Für Bestandsbauten besteht keine Verpflichtung zur Einreichung des Dichtheitsnachweises. Sie können aber freiwillig bei der Behörde eingereicht werden. Aktuelle Informationen zu den Hamburger Regelungen zu Dichtheitsnachweisen finden sich im Internet auf der Seite www.hamburg.de/abwasserleitung.

21-3709.01 Antwort betr. Dichtigkeitsnachweis