Bei den Objekten Jutestraße 7 und Nöldeckestraße 17 handelt es sich um ein geschütztes Denkmal. Wir möchten wissen, ob bei der Genehmigung des Baus einer Erstversorgungseinrichtung in Containerbauweise in der Jutestraße 2 und 4 eine Prüfung durch die Behörde für Kultur und Medien (BK) erforderlich war und stattgefunden hat. Jetzt liegen die Antorten auf unsere sieben Fragen vor.

22-0495.01 Antwort Anfrage Denkmalschutz beim Bauvorhaben Jutestr. 2 - 4 beachtet