Genügt eine Woche Vorlauf für eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung? Können sich Bürger stets auch auf anderen Wegen als in Präsenz an konkreten Themen mit Ideen und Anregungen beteiligen? Die Antworten auf unsere Anfrage sind ausführlich und erläutern u.a. die breite Information über Socialmedia-Kanäle des Bezirksamtes, aber auch Aushänge. Auch die Gesetzesgrundlage für die Beteiligung junger Menschen (Paragraf 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird erklärt.
22-0524.01 Antwort auf Anfrage CDU betr. Kurzfristige Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligungen