„…importiert Lurche oder Kröten, die bedrohte Arten sind…, werdet kreativ…“ War das eine Aufforderung zu rechtswidrigem Verhalten? (Symbolfoto: Piet van de Wiel auf Pixabay)

Die Aussagen einer Rednerin im Rahmen einer Protestveranstaltung im Januar 2024 gegen die A26 Ost waren keine öffentliche Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft und hat das Verfahren eingestellt.  Unsere Anfrage an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hatte seinerzeit immerhin dazu geführt, dass der Sachverhalt im Februar 2024 der Staatsanwaltschaft zur Prüfung übermittelt wurde. Über das Ergebnis waren wir bis dato aber nicht informiert worden.

22-0340.01 Ergebnis Bewertung Aufforderung rechtswidr Verhalten A26 Ost