Ärgernis falsch geparkte ‚grüne Monster‘ (felyx- Elektroroller)

Der Anbieter bezeichnet sie selbst als ‚grüne Monster‘ und prompt sorgen sie mit ihrem Auftritt für tierisch Ärger im Bezirk: Raumgreifend auf Geh- und Radwegen, teils sogar an Kurven abgestellte Miet-E-Mopeds des Sharing-Dienst-Anbieters felyx. Durch ihre Größe sind sie noch behindernder als die schmaleren E-Roller anderer Anbieter.

Wo private Roller- oder Motorradfahrer selbstverständlich mit Strafzetteln belegt würden, blockieren die per App mietbaren Mopeds tagelang ungestraft Gehwege, behindern massiv Verkehrsteilnehmer mit Rollator, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen. Auch (Schul-)Kinder, die mit ihren Fahrrädern bis zum 8. Geburtstag auf dem Gehweg fahren müssen, werden durch rücksichtslos geparkte klobige E-Roller zum Ausweichen auf die Straße gezwungen.

Auf der Homepage von felyx steht zum Thema Parken: „Du kannst deinen felyx Elektroroller überall innerhalb des Servicebereichs parken, wo dies legal ist, und solange es auf einer öffentlichen Straße ist. Es ist nicht erlaubt, den E-Roller in einem Parkhaus zu parken. Bitte achte darauf, dass du beim Abstellen deines E-Rollers keine Gehwege oder Straßen blockierst, damit andere Personen (z. B. Menschen im Rollstuhl) nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Parkmodus kannst du auch außerhalb des Servicebereichs parken. Achte zudem bitte darauf, dass du einen gültigen Parkschein für die Dauer deiner Parkzeit am Roller befestigst, sollte es sich nicht vermeiden lassen im Bereich eines Parkscheinautomaten zu parken.“

Ärgernis falsch geparkte 'grüne Monster' (felyx- Elektroroller)