Ausschilderung kombinierter Fuß- und Radweg in der Straße Im Neugrabener Dorf

Im Bereich zwischen Neuwiedenthaler Straße und Hausnummer 82 besteht die Fahrbahn aus sogenanntem Kopfsteinpflaster. Auf der östlichen Seite befindet sich ein Fußweg, auf der westlichen Seite ein Randstreifen aus Rasengittersteinen zur Fahrbahnverbreiterung.

Sowohl das Kopfsteinpflaster als auch die Rasengittersteine sind ungeeignet zum Fahrrad fahren. Aus diesem Grunde fahren die Radfahrer seit Jahrzehnten in beide Richtungen auf dem Fußweg. Auf diese Situation haben sich sowohl Radfahrer als auch Fußgänger eingestellt. Problematisch wird es nur im Konfliktfall, z.B. für aus Grundstücken kommende Fahrzeuge.

Ausschilderung kombinierter Fuß- und Radweg in der Straße Im Neugrabener Dorf