Nach vorliegenden Erkenntnissen und Informationen geht die Bezirksverwaltung offenbar davon aus, dass mit dem vorgesehen neuen Betreiber des Rieckhofs Verträge (insbesondere Mietvertrag) geschlossen werden können, die den gekündigten Mietnutzungsverträgen des bisherigen Betreibers entsprechen.
Ausstattung des Objektes Rieckhof für den Betrieb durch den vorgesehenen neuen Betreiber