Die Bezirksversammlung hat 2016 auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD nach eingehender Prüfung der Rahmenbedingungen eine Reihenfolge des Ausbaus der sogenannten eeH-Straßen festgelegt. Es ist daraufhin eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung und dem Bezirksamtsleiter getroffen worden. Diese sieht vor, dass von der Reihenfolge des Ausbaus nur unter besonderen Gründen abge-
sehen werden kann, die das Bezirksamt der Bezirksversammlung darstellt und dort auch die Zustimmung findet. Nunmehr ist offenbar, wie sich aus der Verschickung von Planungsunterlagen ergibt, der Aus-
bau eines Teilstückes (Seitenarm zwischen Hausnummern 36 und 46) im Bereich der Thiemannstraße vorgesehen.
Die Inaugenscheinnahme der Umgebung lässt erkennen, dass die gesamte Thiemannstraße bisher in keiner Weise ausgebaut worden ist. Offenbar ist dieses auch nicht vorgesehen.
21-2644.01 Antwort Anfrage betr. Geplanter Ausbau eines Teilabschnitts der Thiemannstraße zwischen Nr. 36 und 46