Luftreinigungsgeräte können die Luftqualität in geschlossenen Räumen deutlich verbessern und zum Gesundheitsschutz beitragen. Während der Coronapandemie angeschaffte Geräte könnten auch weiterhin genutzt werden. Geprüft werden soll, ob noch Geräte vorhanden sind und diese in den Sitzungssälen von November bis April regelmäßig betrieben werden können.
22-1087 Antrag CDU betr. Gesundheitsschutz für Teilnehmer von Sitzungen