Um in Zukunft das Hausrecht auf dem Schulgelände besser durchsetzen zu können, wäre es hilfreich, wenn an den Eingangstoren des Schulgeländes Hinweisschilder stehen, die den Aufenthalt ab z. B. 21 Uhr nicht mehr gestatten. Unser Antrag hierzu wurde angenommen und die Finanzbehörde hat mittlerweile angekündigt, dass Gebäudemanagement (GMH) entsprechende Schilder installieren wird!

21-3345.01 Schutz vor Vandalismus an Schulstandorten