Bei Straßen, die über beidseitige Radwege verfügen, müssen Radfahrer in der Regel den rechten Radweg benutzen. Tatsächlich geschieht dieses sehr häufig nicht, so dass es sowohl auf den Radwegen selbst als auch im Bereich von Einmündungen zu gefährlichen Situationen kommt.
Einige Radfahrer benutzen die falsche Seite, weil sie meinen, dass die Lichtzeichenanlage dieses erlaube. Tatsächlich sind an zahlreichen Stellen in den Ampeln offenbar fehlerhafte Gläser enthalten, so dass der in Gegenrichtung fahrende Radfahrer grünes Ampellicht erhält.

21-2841 Antrag CDU betr. Irreführende Lichtzeichenanlagen für Radfahrer