In den vergangenen Wochen ist es durch Maßnahmen von Polizei und Bezirksamt zur Feststellung zahlreicher Verstöße in sogenannten Kulturvereinen in Harburg und Süderelbe gekommen. Dabei wurden u.a. dort nicht zulässige alkoholische Getränke sowie illegale Geldspielautomaten festgestellt. Unter welchen Voraussetzungen können derartige „Kulturvereine“ genehmigt werden und welche Sanktionen erfolgen im Hinblick auf die Durchsuchungsergebnisse.
Missstände Kulturvereine