Nach vorliegenden Informationen soll aufgrund eines vorliegenden Vorbescheidsantrages der Bereich der Verwaltungsgebäude der Innenbehörde am Großmoordamm/Großmoorbogen/Wohlersweg neu gestaltet werden. Unabhängig von den erforderlichen Ausnahmen und Befreiungen und der Problematik der Beeinträchtigung von Anliegern, stellt sich für die Bürger in Harburg die Frage, ob diese Maßnahme auch mit der Aufgabe von wichtigen Dienstleistungsstandorten verbunden ist.
Neubau von Verwaltungsgebäuden am Standort der Innenbehörde Großmoordamm