Die Fortführung eines Radschnellweges nördlich der Bahnstrecke Neugraben – Neu Wulmstorf und die Schaffung eines entsprechenden Bebauungsplanes scheitert bisher offenbar daran, dass die Bundesbahn zwar bereit ist, die Nutzung des entsprechenden Weges neben den Bahnanlagen zu gestatten, jedoch den Vorrang der Bahninteressen sichergestellt wissen will. Dieses würde dazu führen, dass der Radschnellweg bei Inanspruchnahme der Flächen für betriebliche Belange der Deutschen Bahn nicht benutzt werden könnte.

21-2743.01 Antwort Anfrage betr. Radschnellweg nördl der Bahnstrecke Neugraben - Neu Wulmstorf