Verhinderung der Einschränkung von Rechten der Bezirksversammlung in Bauangelegenheiten

Es ist eine Neuauflage des Bündnis für das Wohnen/Vertrag für Hamburg geplant und in Verhandlungen.
Das „Bündnis für das Wohnen“ regelt in einem Vertragswerk zwischen der Wohnungswirtschaft (wohnungswirtschaftliche Verbände) und der Stadt die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau und als Gegenleistung die zu erbringende Wohnungsneubauzahlen für jedes Jahr. Es ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt/Bezirk und den Wohnungsbauakteuren.

Dieser Vertrag wird seit einiger Zeit am Anfang einer neuen Regierungsperiode zwischen den Senat und der Wohnungswirtschaft für die Dauer einer Legislaturperiode neu verhandelt. Seit über 6 Monaten geschieht dieses für die laufende Periode erfolglos, da die Stadt die Rechtverbindlichkeit der Vertragsinhalte nicht garantieren will.

Der „Vertrag für Hamburg“ wird aus dem oben genannten Vertrag als Folgevertrag zwischen der Stadt Hamburg und den Bezirken verhandelt, indem die Bezirke verpflichtet werden, die Wohnungsbauzahlen aus dem zuerst genannten Vertrag anteilig zu verwirklichen. Damit ergeben sich Folgewirkungen für die Bezirke, die aber nicht an dem Vertragswerk „Bündnis für das Wohnen“ mitverhandelt haben. Es ergibt sich also eine Art Vertrag zu Lasten Dritter.

Verhinderung der Einschränkung von Rechten der Bezirksversammlung in Bauangelegenheiten