Herrenlose Einkaufswagen stehen immer mal wieder an Straßen oder in Grünanlagen – auch in Harburg.
Die Mitnahme eines Einkaufswagens als rollende Einkaufstasche vom Geschäft (Discounter, Getränkemarkt, Baumarkt usw.) bis vor die heimische Haustür ist zwar kein Diebstahl, doch immerhin eine Unterschlagung. Der Wagen ist weiterhin Eigentum der Filiale bzw. des Konzerns.