Vorrangige Nutzung der Wegeflächen neben der Bahnlinie Neugraben bis zur niedersächsischen Landesgrenze

Nach den bisher vorliegenden Kenntnissen scheitert eine mittelfristige Realisierung ei- nes Radschnellweges von Süderelbe in Richtung Buxtehude auf Hamburger Gebiet im wesentlichen daran, dass benötigte Flächen im Eigentum der DB stehen und diese auch nicht bereit ist, die Flächen für eine Schaffung eines Radschnellweges zur Verfügung zu stellen. Nach den vorliegenden Informationen besteht die Bahn darauf, den Weg vorrangig nutzen zu können, um die Bewirtschaftung der Bahngleise zu ermöglichen und Sicherheitsbelange zu beachten. Insoweit ist eine Duldung für Fußgänger und Radfahrer zwar weiterhin möglich, nicht jedoch die vorrangige Inanspruchnahme des Weges für die Freie Hansestadt Hamburg.

Nach Darstellung der Verwaltung gestalten sich Verhandlungen mit der Bahn insbesondere wegen der notwendigen Einschaltung des Eisenbahnbundesamtes als außerordentlich schwierig, langwierig und aussichtslos.

Vorrangige Nutzung der Wegeflächen neben der Bahnlinie Neugraben bis zur niedersächsischen Landesgrenze