Im Trauerfall sind Hinterbliebene und verschiedene Einrichtungen dringend darauf angewiesen, für Beisetzung, Regelung von Nachlass und Rentenangelegenheiten oder Wohnungsauflösungen möglichst zügig eine Sterbeurkunde zu erhalten.
Es ist jeweils das Standesamt für die Beurkundung zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist. Es kommt häufig zu Beschwerden von Bürgern, die berichten, dass die Bearbeitungsdauer zu viel Zeit in Anspruch nimmt und auch telefonisch Mitarbeiter der Standesämter kaum erreichbar sind.