Mit der Anfrage 21-1436 vom 25.05.2021 hatten wir uns bei der Bezirksamtsleiterin erkundigt, welchen genauen Inhalt die an die anderen Bezirke gerichtete Bitte des Bezirksamtes Harburg um Unterstützung bei der Bewältigung ärztlicher Aufgaben im Gesundheitsamt hat.
Die Bezirksamtsleiterin hat in der zwischenzeitlich vorliegenden Antwort vom 03.06.2021 lediglich ausweichend geantwortet und sich auf fehlende Entscheidungsbefugnis der Bezirksversammlung in Personal- und Organisationsangelegenheiten berufen. Es ist festzuhalten, dass es sich bei der exakten Frage nach dem genauen Inhalt der an die anderen Bezirke gerichteten Bitte (Ziff. 1.) gerade nicht um eine Personal- oder Organisationsangelegenheit handelt. Vielmehr richtet sich die Frage nach der Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes.
Auch die weiteren Fragen sind nur unzureichend und zum großen Teil ausweichend beantwortet worden. Insgesamt erwarten wir daher eine vollständige Überarbeitung der vorgenannten Anfrage mit korrektem Inhalt.
Weiterer ärztlicher Aderlass beim Gesundheitsamt?