Der Bezirksversammlung (BV) werden von der Verwaltung die Prioritätenlisten und Einzelfall-Änderungen mit detaillierter Begründung vorlegt – auch  Planungen bzgl. eeH-Straßen (= erstmalige endgültige Herstellung von Straßen).  Durch die kürzliche Aufhebung dieses Beschlusses wegen der Besonderheiten der Thiemannstraße ist es zu einem Widerspruch zu dieser Praxis gekommen. Mit dem jetzigen Antrag unterstreicht die Bezirksversammlung, dass sie an der 2016 festgelegten und seitdem praktizierten Verfahrensweise der vollständigen Information durch die Verwaltung festhält.

21-3406 Neufassung des Dringlichkeitsantrags CDU bzgl. Ausbau von eeH-Straßen