Die Veränderung der weltpolitischen Situation wirft die Frage auf, ob Zivilschutzbunker zukünftig auch weiterhin notwendig sind und aus diesem Grunde ggf. ertüchtigt werden müssen. In Harburg gibt es insbesondere aus der Zeit des „Kalten Krieges“ Zivilschutzbunker, die nach Herausnahme aus dem Konzept seit Jahren dem Verfall preisgegeben sind. Gut anderthalb Jahre später liegt nun der schriftliche Bericht der Verwaltung vor. Ehemalige Zivilschutzbunker befinden sich nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Die Ertüchtigung der Mehrzweckanlage Harburg-Rathaus wird geprüft; sie befindet sich in Eigentum und Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Lesen Sie hier die vollständige Antwort.

21-3269.01 Stellungnahme zu Antrag CDU betr. Zivilschutzbunker im Bezirksamtsbereich