Ein „Joint“ wird angezündet (Foto: Peggy u. Marco Lachmann auf Pixabay)
Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) wurde der öffentliche Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Dennoch bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen strikt verboten. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist untersagt, um negative Vorbildwirkungen zu vermeiden und den Jugendschutz zu gewährleisten. Volksfeste sind allgemein zugänglich; auch Minderjährige sind dort anwesend. Veranstalter sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen das Konsumverbot zu verhindern. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung in diesem Zusammenhang entwickelt und welche Handhabe hat sie überhaupt? Die Antwort ist ernüchternd: Das Bezirksamt ist nicht zuständig!
22-0177.01 Antwort Schutz Jugendlicher vor Cannabiskonsum auf Volksfesten