(Foto: Heidtmann)

Bisher hat der Grundeigentümer der Karstadt-Immobilie den Angeboten der Hansestadt Hamburg zum Ankauf des Objektes widersprochen. Wenn auch mit einem weiteren in Auftrag gegebenen Wertgutachten keine Einigung  erzielt werden kann, ist von einer längeren gerichtlichen Auseinandersetzung auszugehen. Damit wäre auf unbestimmte Zeit noch kein Zugriff auf das Objekt möglich, so dass Verfall der Immobilie und Beschädigungen/Vandalismus zu befürchten sind. Damit dies nicht geschieht, soll die Bezirksverwaltung handeln.

21-3438 Zukunft Karstadt-Immobilie