Bisher ist offenbar das Bezirksamt ebenso wenig wie die Bezirksversammlung an den monatelangen Verhandlungen der Fachbehörde mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft inhaltlich beteiligt.
Dieses ist nicht hinnehmbar, weil durch vertragliche Festlegungen ggf. die Rechte der Bezirke und der Bezirksversammlungen tangiert werden.