Die Gesellschaft ist auf vielfältige Dienstleistungen angewiesen, die am Wohnort der Bevölkerung erbracht werden müssen. Dazu gehören Pflegedienste, Handwerker, Taxen, Essen auf Rädern, Lieferdienste usw.. In den allermeisten Fällen ist für die Ausübung dieser Dienstleistungen die Anfahrt mit einem Kraftfahrzeug erforderlich. Die Erbringung der Dienstleistung vor Ort erfordert häufig das Vorhandensein einer Parkmöglichkeit. Die vielfältigen Versuche von Dienstleistern, vereinfachte Genehmigungsverfahren für ihre Tätigkeit unmittelbar in der Nähe des jeweiligen Einsatzortes zu erreichen, waren bisher nicht erfolgreich. Darüber hinaus werden in dichtbesiedelten Stadtbereichen Stellplätze vielerorts durch Einrichtung von Anwohnerparkzonen und gebührenpflichtige Parkplätze mit lediglich kurzer Nutzungszeit umgewandelt. Dieses führt dazu, dass dringend notwendige Plätze entfallen. Vielfach ist es den Dienstleistern nicht ernsthaft möglich, wertvolle Arbeitszeit für Parkplatzsuche aufzuwenden oder in größerer Entfernung zum Einsatzort das Fahrzeug abzustellen. Dieses führt dazu, dass Aufträge häufig nicht mehr angenommen werden und der ohnehin schon herrschende Handwerkermangel in Stadtbereichen verstärkt wird.
Ausweisung von Parkplätzen für Dienstleister in dichtbesiedelten Wohngebieten