In der Antwort zum Antrag 21-0437.01 werden zwei Flächen von der Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes Harburg zur Ausweisung als Hundeauslauffläche vorgeschlagen. Durch diese Ausweisung ist es möglich, der auch von der Bezirksversammlung beschlossenen Globalrichtlinie zur Einrichtung von Hundeauslaufzonen zu entsprechen. Konkret ist diese Ausweisung erforderlich, um der vorgeschriebenen Zweikilometerregel der Richtlinie weiter zu entsprechen.
(Foto: Gabriele Bendler auf Pixabay)