Es ist Wunsch der Politik, den Bau von Effizienz- oder Passivhäusern voranzutreiben, die einen minimierten Energieverbrauch haben.
Wer aber ein KfW-Effizienzhaus 40, KfW-Effizienzhaus 40 plus oder besser plant, benötigt für den erhöhten Wandaufbau (Stichwort: Außenwanddämmung) mehr Grundfläche und verringert damit die zur Verfügung stehende Wohnfläche deutlich.
Die Abwägung dieser Aspekte lässt Bauherren im Zweifelsfall von dieser Bauart Abstand nehmen.
Um diese zukunftsweisende Form des Bauens attraktiver zu machen, könnte eine pauschale Kompensation der durch den erhöhten Wandaufbau verlorengehenden Wohnfläche ein hilfreiches Instrument sein:
Eine solche Erhöhung der Grundstücksausnutzung beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 40, KfW-Effizienzhauses 40 plus oder besser würde z. B. bei einer ausgewiesenen GRZ 0,20 (GRZ=Grundflächenzahl) bei 0,22 liegen.
Diese Erhöhung bei Neubauten würde darüber hinaus dafür sorgen, dass eine Gleichbehandlung mit Altbauten-Sanierungen entsteht. Denn bei Altbauten, die die volle GRZ ausnutzen, ist bei aufgesetzter Dämmung die Überschreitung der Grundfläche bereits jetzt generell zulässig.
De facto ließe sich sogar schon heute direkt nach Fertigstellung eines Gebäudes durch eine unmittelbar folgende energetische Sanierung das vorstehend formulierte Ziel erreichen.