Seit Mitte März gilt in Hamburg befristet eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe (einrichtungsbezogene Impfpflicht). Entsprechend müssen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ungeimpfte MitarbeiterInnen und solche, deren Impfstatus unklar ist, behördlich melden. Die Gesundheitsämter sollen dann jeden Einzelfall prüfen und das jeweilige weitere Vorgehen festlegen. Dabei soll die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit Berücksichtigung finden.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Situation in Harburg