Entschlammung von Rückhaltebecken im Bezirk Harburg

Rückhaltebecken müssen regelmäßig entschlammt werden, damit die Funktionen für den Erhalt von Gewässern sichergestellt werden können.

Während in gesunden Gewässern aerobe Mikroorganismen mit Sauerstoff den Schlamm abbauen, wird in zunehmend verschlammten Gewässern zusätzlicher Sauerstoff benötigt. Wenn dieser nicht ausreichend vorhanden ist, können die Mikroorganismen ihre Arbeit nicht weiterführen und sterben ggf. ab. An deren Stelle treten dann anaerobe Mikroorganismen, die ohne Sauerstoff auskommen. Sie führen jedoch Schädigungen der Gewässer herbei, da sie den Schlamm in giftige Gase verwandeln. So entsteht Faulschlamm, der zur Vergiftung der Gewässer und dem Absterben von Wassertieren führt und das Gewässer umkippen lässt. Natürlicher Schlammabbau ist nicht mehr möglich. Um diese Auswirkungen zu verhindern, müssen Rückhaltebecken regelmäßig entschlammt werden.
Für den Bezirksamtsbereich Harburg ist nicht erkennbar, ob dieses in ausreichender Weise geschieht und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Der Senat hat mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/1891 Ende des vergangenen Jahres mitgeteilt, dass auch für das Bezirksamt Harburg keine verlässlichen Daten geliefert werden könnten, da entweder die Bauakten nicht länger als zehn Jahre aufbewahrt werden oder entsprechende Kataster fehlen.

Entschlammung von Rückhaltebecken im Bezirk Harburg