In Zusammenhang mit dem aktuell verstärkten Zuzug von Flüchtlingen, insbesondere aus der Ukraine nach Hamburg, hat die zuständige Sozialsenatorin mitgeteilt, dass für die sachgerechte Unterbringung nicht nur öffentliche Einrichtungen genutzt werden müssen, sondern dass auch die Unterbringung in Hotels erfolgen muss. Wir stellen der Bezirksverwaltung hierzu sieben Fragen.
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21-2846.01 Kleine Anfrage CDU betr. Gewerbliche Unterbringung von Flüchtlingen