Der Bezirksversammlung (BV) werden von der Verwaltung die Prioritätenlisten und Einzelfall-Änderungen mit detaillierter Begründung vorlegt – auch Planungen bzgl. eeH-Straßen (= erstmalige endgültige Herstellung von Straßen). Durch die kürzliche Aufhebung dieses Beschlusses wegen der Besonderheiten der Thiemannstraße ist es zu einem Widerspruch zu dieser Praxis gekommen. Mit dem jetzigen Antrag…
