Anpacken für Harburg.
Unsere Initiativen in der Bezirksversammlung
Anfragen sind die Mittel der Bezirksversammlung, um sich gegenüber der Bezirksamtsleitung für bestimmte Vorhaben einzusetzen oder Informationen zu erhalten.
Warum ist das Nachlassgericht in Harburg nicht besetzt?
Keine Sprechzeiten und ein Verweis auf den zuständigen Notar: Das Nachlassgericht in Harburg ist nicht besetzt. Was sind die Gründe und welche Auswirkungen hat das für Bürger und die betroffenen Notare im Bezirk?


Fragen zu Fahrstühlen und Rolltreppen im HVV-Verbund
Diese Rolltreppe an der S-Bahn-Station Harburg-Rathaus kann derzeit nicht genutzt werden (Foto: Heidmann) Der Aufzugsplan des HVV zeigt nicht im Detail, welcher Aufzug gerade defekt ist. Einen Rolltreppenplan gibt es nicht. Wo bekommen mobilitätseingeschränkte Personen genaue Informationen über den aktuellen Betriebsstatus von Fahrstühlen und Rolltreppen im Bereich des HVV-Verbunds im
Antworten zu verblassten Markierungen auf der B73
Seite Jahren sind die Markierungen auf der Fahrbahn in Bereich Waltershofer Straße / B73 provisorisch gelb ausgeführt. Wir fragten die Verwaltung u.a., wann endlich weiße Markierungen aufgebracht werden und wozu Klappbaken installiert wurden. Nun liegt die Antwort vor. Danach kommen die weißen Markierungen erst im Sommer 2026. Alle Antworten finden
Umgang mit geschichtsträchtigen Behelfswohnheimen
In Kleingärten finden sich noch Behelfswohnheime aus der Nachkriegszeit. Gerade im Bezirk Harburg verbindet sich mit diesen Häusern auch die Erinnerung an die schweren Sturmfluten Anfang der 60er Jahre, die zahlreiche Todesopfer forderten. Nachdem es immer weniger Zeitzeugen gibt und der Erhalt der Heime in den Hintergrund tritt, verblasst auch
Leere Flächen in ‚De Stuuv“ – warum?
Seit 2024 gibt es das Quartiershaus Ohrnsweg „De Stuuv“. Es soll ein Treffpunkt für alle sein. Doch einige Flächen sind nicht vermietet. Welchen Einfluss hat dabei die Höhe der Warmmiete? Welchen Energiestandard hat das Gebäude und wie erfolgt die Wärmeversorgung? Hier die detaillierte Antwort des Bezirksamts Harburg.


Burgberg: Wann beginnt der Rückbau der Treppenstufen?
Die Treppenstufen am Burgberg (Archivfoto: Martin Hoschützky) Zum Rückbau der Stufen sollte eine Ausschreibung erfolgen, die Ausführung dann im April oder Mai beginnen. Hier das Ergebnis unserer Nachfrage: Im Juni soll der Rückbau beginnen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Baumaßnahme im 2. Quartal 2026 abgeschlossen sein wird.


Fußgängerleitystem: Aktualisierung läuft über die BVM
Um diese Stelen geht es (Archivfoto: Ch. Heidtmann) Das Fußgängerleitsystem in Harburg ist schon länger nicht mehr aktuell. Wir wollten wissen, wie die Beteiligung des Bezirks bei der Aktualisierung mit der Firma Ströer geregelt ist, die das Leitsystem aufgestellt hat. Hier die Antwort: Die Bezirksämter können Aktualisierungen gegenüber der Behörde


Beachclub: Leider keine Chance auf Provisorium für 2025
Um diese Fläche im Binnenhafen geht es. (Foto: Heidtmann) Nach den abgeschlossenen Bauarbeiten an der Kaimauer am Treidelweg steht auf der Fläche des dort geplanten Beachclubs das Oberflächenwasser. Nach dieser weiteren Verzögerung ist der Betreiber des künftigen Beachclubs abgesprungen. Gibt es die Chance, in diesem Sommer dort zumindest einen provisorischen
Grundlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Genügt eine Woche Vorlauf für eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung? Können sich Bürger stets auch auf anderen Wegen als in Präsenz an konkreten Themen mit Ideen und Anregungen beteiligen? Die Antworten auf unsere Anfrage sind ausführlich und erläutern u.a. die breite Information über Socialmedia-Kanäle des Bezirksamtes, aber auch Aushänge. Auch die Gesetzesgrundlage
Anfragen können von den Mitgliedern der Bezirksversammlung an die Bezirksamtsleitung gestellt werden. Diese müssen, bis auf wenige Ausnahmen, beantwortet werden. Teilweise zieht die Bezirksamtsleitung auch die Hamburger Fachbehörden zur Beantwortung mit heran.
Bei den Anfragen wird zwischen „kleinen“ und „großen“ Anfragen unterschieden. Wie sich aus dem Wortlaut bereits ergibt, unterscheiden sie sich einmal in ihrem Umfang und damit auch im Zeitrahmen, den die Bezirksamtsleitung zur Beantwortung zur Verfügung hat. Zweiter Unterschied ist, dass die Antworten auf die kleinen Anfragen dem Fragesteller lediglich zur Kenntnis zugeleitet werden, während über die Beantwortung von großen Anfragen zusätzlich auch in der Bezirksversammlung debattiert werden kann.