Anpacken für Harburg.
Unsere Initiativen in der Bezirksversammlung
Anfragen sind die Mittel der Bezirksversammlung, um sich gegenüber der Bezirksamtsleitung für bestimmte Vorhaben einzusetzen oder Informationen zu erhalten.
Mehr öffentliche Flächen = mehr Personal für die Unterhaltung?
Neue Wohngebiete mit Parks, Spielflächen, Plätzen und Grünanlagen sind entstanden, deren Flächen gepflegt werden müssen. Ist die zuständige Abteilung Management des öffentlichen Raumes entsprechend mitgewachsen und wie hoch sind die Kosten für Pflege und Instandhaltung in den neuen Wohngebieten? Jetzt liegen die Antworten der Verwaltung vor.
Zivilschutz: Aktuell gibt es in Harburg nur eine Mehrzweckanlage
Wie steht es um Zivilschutz- und Bunkeranlagen in Harburg, wo Bürger im Notfall Schutz finden könnten? Die Verwaltung kann nur zu Schutzräumen mit Zivilschutzbindung antworten. Das Ergebnis ist ernüchternd.


Altkleiderverordnung: So setzt Harburg sie um
Entsprechen die bisherigen Altkleidercontainer der neuen EU-Verordnung oder gibt es neue Sammelstellen? (Foto: Ch. Heidtmann) Aussortierte Kleidung darf nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Denn eine neue EU-Verordnung fordert seit Jahresbeginn, dass Altkleider grundsätzlich separat zu entsorgen sind. Wie setzt Harburg diese Getrenntsammlungspflicht um? Die zuständige Behörde für Umwelt,
Standesamt: Kurze Bearbeitungszeit, aber lange Wartezeit?
5 Monate Wartezeit auf einen Termin beim Standesamt Harburg – wieso dauert das so lange? Die lange Wartezeit hat Folgen: Zum Beantragen von Kindergeld oder Kindergartenplatz benötigen junge Eltern für ihr Baby vom Standesamt amtliche Dokumente. Ohne Geburtsurkunde gibt es auch keinen Personalausweis und dazu noch Probleme bei der Krankenkasse.
Autonome Shuttles – Fragen zu Testbetrieb in Harburg
Ab Mitte 2025 soll ein autonom fahrendes Shuttle im Bezirk Harburg eingesetzt werden. Vier weitere sollen folgen. Dem Ausschuss für Mobilität und Inneres liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Deshalb fragen wir diese bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein an.
Ehemaliges TÜV-/Kfz-Gelände: Baubeginn im März 2026
TÜV und Kfz-Zulassungsstelle sind längst ausgezogen aus den Räumen am Großmoordamm 61. Das Gelände liegt brach. Laut Behörde für Inneres und Sport soll dort die „Zentrale Verwahrstelle für Fahrzeuge Großmoordamm“ entstehen. Bzgl. des Zeitraums wurde auf andere Drucksachen verwiesen. Danach beginnt der Bau im März 2026 und wird nicht vor
Fischaufstiegsanlage seit Inbetriebnahme außer Betrieb
Im Dezember 2024 wurde am Karnapp-Wehr für 1,75 Mio. Euro eine neue Fischtreppe fertiggestellt. Die zweite Aufstiegsanlage in Harburg, an der Neuländer Wettern, ist hingegen nicht funktionsfähig. Wandernde Fischarten haben hier keine Chance, ihren Weg fortzusetzen. Unsere Anfrage ergab nun, dass die Anlage bereits seit der Inbetriebnahme im Jahr 2015


A26 Ost-Protest war keine Aufforderung zu Straftat
„…importiert Lurche oder Kröten, die bedrohte Arten sind…, werdet kreativ…“ War das eine Aufforderung zu rechtswidrigem Verhalten? (Symbolfoto: Piet van de Wiel auf Pixabay) Die Aussagen einer Rednerin im Rahmen einer Protestveranstaltung im Januar 2024 gegen die A26 Ost waren keine öffentliche Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit. Zu diesem Ergebnis kommt


Treppenanlage Burgberg: Stand des Grundstücksankaufs liegt jetzt vor
Die Treppe zum Burgberg (Foto: Martin Hoschützky) In der Sitzung des Regionalausschusses Harburg am 2.Oktober 2024 teilte die Verwaltung mit, dass Verhandlungen zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und Grundstückseigentümern noch nicht abgeschlossen seien und deshalb die Sanierung der Treppenanlage nicht beginnen könne. Wir fragen bei der Finanzbehörde nach
Anfragen können von den Mitgliedern der Bezirksversammlung an die Bezirksamtsleitung gestellt werden. Diese müssen, bis auf wenige Ausnahmen, beantwortet werden. Teilweise zieht die Bezirksamtsleitung auch die Hamburger Fachbehörden zur Beantwortung mit heran.
Bei den Anfragen wird zwischen „kleinen“ und „großen“ Anfragen unterschieden. Wie sich aus dem Wortlaut bereits ergibt, unterscheiden sie sich einmal in ihrem Umfang und damit auch im Zeitrahmen, den die Bezirksamtsleitung zur Beantwortung zur Verfügung hat. Zweiter Unterschied ist, dass die Antworten auf die kleinen Anfragen dem Fragesteller lediglich zur Kenntnis zugeleitet werden, während über die Beantwortung von großen Anfragen zusätzlich auch in der Bezirksversammlung debattiert werden kann.