Anpacken für Harburg.
Unsere Initiativen in der Bezirksversammlung
Anfragen sind die Mittel der Bezirksversammlung, um sich gegenüber der Bezirksamtsleitung für bestimmte Vorhaben einzusetzen oder Informationen zu erhalten.


Fußgängerleitystem: Aktualisierung läuft über die BVM
Um diese Stelen geht es (Archivfoto: Ch. Heidtmann) Das Fußgängerleitsystem in Harburg ist schon länger nicht mehr aktuell. Wir wollten wissen, wie die Beteiligung des Bezirks bei der Aktualisierung mit der Firma Ströer geregelt ist, die das Leitsystem aufgestellt hat. Hier die Antwort: Die Bezirksämter können Aktualisierungen gegenüber der Behörde


Beachclub: Leider keine Chance auf Provisorium für 2025
Um diese Fläche im Binnenhafen geht es. (Foto: Heidtmann) Nach den abgeschlossenen Bauarbeiten an der Kaimauer am Treidelweg steht auf der Fläche des dort geplanten Beachclubs das Oberflächenwasser. Nach dieser weiteren Verzögerung ist der Betreiber des künftigen Beachclubs abgesprungen. Gibt es die Chance, in diesem Sommer dort zumindest einen provisorischen
Grundlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Genügt eine Woche Vorlauf für eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung? Können sich Bürger stets auch auf anderen Wegen als in Präsenz an konkreten Themen mit Ideen und Anregungen beteiligen? Die Antworten auf unsere Anfrage sind ausführlich und erläutern u.a. die breite Information über Socialmedia-Kanäle des Bezirksamtes, aber auch Aushänge. Auch die Gesetzesgrundlage
So wird das Gesetz zur Barrierefreiheit in Harburg umgesetzt
Schon seit 2020 gibt es das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbBGG), das die Barrierefreiheit u.a. in den Bereichen Bau und Verkehr regelt. Die Umsetzung des Gesetzes liegt in der Verantwortung der Bezirksämter. Wir fragten unter anderem nach, ob und wie das Bezirksamt Harburg seine Mitarbeiter über das HmbBGG schult. Und wir wollten
Angeblich keine Verkehrs- gefährdung durch 33 Stieleichen am Ehestorfer Heuweg
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg bemängelt in seinem Jahresbericht 2025 unter anderem, dass die Pflanzung von 33 Stieleichen am Ehestorfer Heuweg auf einem 1 m breiten Pflanzstreifen verkehrsgefährdend sei. In ihrer Antwort auf unsere Anfrage sieht die Behörde für Inneres und Sport das nicht so, verweist zudem auf
Schlechte Auslastung der P&R-Parkhäuser Neugraben und Neuwiedenthal II bleibt ohne Konsequenzen
Die Auslastungszahlen der P&R-Parkhäuser Neugraben und Neuwiedenthal II sind nach Einführung von Gebühren für Park&Ride-Anlagen im Laufe der Jahre gesunken. Wir wollten von der Fachbehörde wissen: Wie haben sich die Zahlen konkret entwickelt? Welche Einnahmen werden durch die Parkgebühren generiert? Gibt es Überlegungen, P&R-Parkhäuser von der Gebührenpflicht zu befreien, um
Heidefriedhof: Zwei neue Grabarten werden mittlerweile angeboten
Für den Heidefriedhof wurden seit Anfang 2023 Planungen für Urnenbestattungen in einem Kiefernhain entwickelt. Wir fragten nach dem Stand der Planungen. Die Antwort ist erfreulich: Beisetzungen und Belegungen in den beiden neuen Urnengrab-Arten im „Kiefernhain“ finden seit Ende 2024 statt.
Wohnen im Schaufenster – so reagiert der Bezirk
Wie reagiert der Bezirk, wenn Gewerbeflächen bewohnt werden? Gibt es eine Häufung von Anfragen oder konkreten Nutzungsänderungen von Gewerbeflächen in Wohnraum? Und wäre es nicht gut, wenn leerstehende Geschäftsräume generell einfacher in Wohnraum verwandelt werden könnten? Hier die Antworten der Verwaltung.
Antworten zu Denkmalschutz beim Bauvorhaben Jutestr. 2-4 liegen vor
Bei den Objekten Jutestraße 7 und Nöldeckestraße 17 handelt es sich um ein geschütztes Denkmal. Wir möchten wissen, ob bei der Genehmigung des Baus einer Erstversorgungseinrichtung in Containerbauweise in der Jutestraße 2 und 4 eine Prüfung durch die Behörde für Kultur und Medien (BK) erforderlich war und stattgefunden hat. Jetzt
Anfragen können von den Mitgliedern der Bezirksversammlung an die Bezirksamtsleitung gestellt werden. Diese müssen, bis auf wenige Ausnahmen, beantwortet werden. Teilweise zieht die Bezirksamtsleitung auch die Hamburger Fachbehörden zur Beantwortung mit heran.
Bei den Anfragen wird zwischen „kleinen“ und „großen“ Anfragen unterschieden. Wie sich aus dem Wortlaut bereits ergibt, unterscheiden sie sich einmal in ihrem Umfang und damit auch im Zeitrahmen, den die Bezirksamtsleitung zur Beantwortung zur Verfügung hat. Zweiter Unterschied ist, dass die Antworten auf die kleinen Anfragen dem Fragesteller lediglich zur Kenntnis zugeleitet werden, während über die Beantwortung von großen Anfragen zusätzlich auch in der Bezirksversammlung debattiert werden kann.